Absturzsicherung ist essenziell für Beschäftigte in risikoreichen Situationen. Wann ist sie Pflicht – und ab welcher Höhe? Dieser Leitfaden fasst gesetzliche Anforderungen, typische Situationen sowie Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten zusammen.
Was ist Absturzsicherung?
Absturzsicherung schützt vor dem Risiko, aus der Höhe zu stürzen. Sie kann persönlich oder kollektiv sein.
Persönliche Absturzsicherung
Dazu gehören Auffanggurte, Verbindungsmittel, Höhensicherungsgeräte und andere Systeme am Körper. Ein Gurt wird typischerweise genutzt, wenn ein Absturzrisiko von mehr als 2,5 Metern besteht.
Kollektive Absturzsicherung
Kollektive Systeme sind z. B. Geländer und Schutzeinrichtungen, die ohne persönliche PSA schützen.
Ab welcher Höhe ist Absturzsicherung Pflicht?
Allgemeine Regel: 2,5 Meter
Nach Artikel 3.16 Arbobesluit ist Absturzsicherung ab 2,5 Metern Pflicht, wenn Absturzgefahr besteht und keine andere Sicherung möglich ist.
Besondere Situationen
Leitern und Gerüste oberhalb von 2,5 m
Dacharbeiten (oft ebenfalls 2,5-m-Regel)
Geneigte Dächer: bei Neigung über 30° typischerweise permanente Sicherung
Wann ist Absturzsicherung Pflicht?
Nach Arbowet Artikel 3 muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen treffen, einschließlich Absturzsicherung bei Absturzrisiko. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung (RI&E).
Nach Arbeitssituation
Bei Hubarbeitsbühnen richtet sich die erforderliche Absturzsicherung nach Gefährdungsbeurteilung, Maschinentyp und Herstelleranleitung. Geeignete Ausrüstung und vorgesehene Anschlagpunkte nach Anleitung verwenden; eine pauschale Höhengrenze reicht nicht aus.
Dächer / Fassaden / Fenster: Geeignete Systeme (Geländer, Anschlagpunkte, temporäre Linien) je nach Situation.
Relevant u. a. für Bau, Schwerindustrie und Offshore.
Pflichten
Arbeitgeber: bereitstellen, warten, schulen, unterweisen
Beschäftigte: korrekt nutzen, Mängel melden, auf Sicherheit achten
Prüfung und Wartung
In den meisten Fällen mindestens jährlich prüfen; bei intensiver Nutzung häufiger. Nur qualifizierte Prüfer. Tägliche Sicht-/Funktionskontrolle vor Arbeitsbeginn. Nach einem Sturz Gerät austauschen. Herstellerlebensdauer beachten.
Normen
EN 355 betrifft Falldämpfer für persönliche Absturzschutzausrüstung. EN 1496 betrifft Rettungshubgeräte.
Kosten
Die Kosten hängen von Schutzbedarf, Ausrüstung und Installation ab. Ein aktuelles Angebot einholen und Prüfung sowie Wartung einplanen.
Fazit
Absturzsicherung ist gesetzliche Pflicht und Sicherheitspraxis. Siehe Absturzsicherung und PSA bei Your Safety Shop – Auswahl immer aus der RI&E.

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